PZN: Was ist die Pharmazentralnummer?
Definition, Struktur und Einsatzbereiche
Bei der Pharmazentralnummer (Abkürzung: PZN) handelt es sich um einen Zahlencode zur eindeutigen Kennzeichnung von Apothekenprodukten, insbesondere Arzneimitteln und anderen Medizinprodukten. Der Identifikationsschlüssel besteht aus einer achtstelligen Nummer, zusammengesetzt aus sieben Ziffern plus Prüfziffer. Anhand der PZN können Sie Informationen wie Bezeichnung, Darreichungsform, Stärke des Wirkstoffs und Packungsgröße identifizieren.
Struktur und Codierung der Pharmazentralnummer
Die achtstellige Pharmazentralnummer ist auf der Verpackung des Produkts sowohl im Klartext abgedruckt als auch im Barcode enthalten. Im Klartext geht der Nummer die Bezeichnung "PZN" voraus. Im Strichcode ist die Zeichenfolge "PZN" nicht enthalten.
Neben den Ziffern ist im Barcode grundsätzlich ein führendes Minuszeichen enthalten. Auf diese Weise lässt sich die PZN erkennen. Nach ISO/IEC 15418/ANSI MH10.8.2 ist das Minuszeichen reserviert für den Pharmazentralnummer-Code. Der Strichcodetyp folgt dem Code 39 (nach ISO/IEC 16388). Nicht zu verwechseln ist die PZN mit dem ebenfalls achtstelligen EAN-8-Code. Dieser entspricht einem anderen Codetypen und ist nach ISO/IEC 15420 spezifiziert.
Die Beinhaltung der Pharmazentralnummer im EAN-Code wurde durch die Erweiterung auf einen achtstelligen Code zur Herausforderung, da EANs grundsätzlich eine Begrenzung der Nummernanzahl auf 13 Stellen aufweisen.
Zu beachten ist allgemein, dass Produkte, die mit PZN versehen sind, nicht unbedingt Arzneistoffe sein müssen. Auch andere Medizin- und Apothekenprodukte sind mit Pharmazentralnummern ausgestattet. Weiterhin ist die Vergabe einer Pharmazentralnummer nicht zu verwechseln mit einer behördlichen Zulassung.
Sinn und Aufgaben der Pharmazentralnummer
Der primäre Zweck der Pharmazentralnummer ist eine eindeutige Zuordnung der Produkte im Warenverkehr der Apotheken. Dies ist in erster Linie vor dem Hintergrund der elektronischen Abwicklung zu verstehen. Bestellungen, Lieferungen sowie Rechnungen sind auf die PZN angewiesen. Entsprechend arbeiten sowohl die Produzenten und Hersteller der Produkte als auch die Apotheken selbst mit der PZN. Ursprünglicher Zweck der PZN war die schnelle sowie präzise und fehlerfreie Übertragung von Apotheken-Bestellungen bei Großhändlern. Schnell hat sich die Nutzung der PZN in der gesamten Produktions- und Logistikkette in der Pharmaindustrie verbreitet. Die Nummer spielt bei Bestellungen, Wareneingängen und -ausgängen sowie bei der Abrechnung eine wichtige Rolle.
Weiterhin sind auch der Großhandel, die direkten Lieferanten der Produkte, sowie die Krankenkassen auf eine eindeutige Identifikation der Produkte angewiesen und arbeiten entsprechend ebenso mit der Pharmazentralnummer.
Krankenkassen nutzen die Pharmazentralnummer im Zusammenhang mit der Abrechnung der Apotheken. Sobald es zur Abgabe von Arzneimitteln und anderen Apothekenprodukten kommt, werden die PZNs gescannt und auf maschinenlesbare Weise auf die ausgestellten Rezepte gedruckt. Anschließend kommt es zur Erfassung der Daten gesetzlich Versicherter, bevor diese an die Krankenkassen weitergeleitet werden. Handelt es sich um Rezepte für Privatversicherte, können die PZNs auf den Rezepten handschriftlich vermerkt oder aufgedruckt werden.
Die Pharmazentralnummer und ihre Vergabe
Die Vergabe der Pharmazentralnummer obliegt der IFA (Informationsstelle für Arzneispezialitäten). Die Vergabe erfolgt nur auf Antrag. Zu den Gesellschaftern der IFA gehören die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände), der BPI (Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.) sowie der PHAGRO (Bundesverband des Pharmazeutischen Großhandels e.V.).
Bei Antrag auf Vergabe der PZN prüft die Informationsstelle für Arzneispezialitäten den Antrag auf Vorliegen aller Richtlinien für die Vergabe dieser Nummer. Oft werden hierbei Daten aus dem ABDATA Pharma-Daten-Service zur Beurteilung herangezogen. Diese Arzneimittel-Datenbank kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn es sich bei der Vergabe der Nummer um Produkte handelt, für deren Beurteilung spezielles pharmazeutisches Wissen erforderlich ist. In Fällen, in denen die dort vorhandenen Daten nicht ausreichen, müssen Antragsteller weitere Begründungen oder alternativ eine Entscheidung der jeweils verantwortlichen Überwachungsbehörde vorlegen.