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Handschuhe desinfizieren: Ist das möglich?

Im Gesundheitswesen werden zahlreiche Patientinnen und Patienten auch in kurzer Zeit behandelt, weshalb die Infektionsgefahr in einem Krankenhaus, in einer Arztpraxis oder im Pflegeheim selbstverständlich hoch ist. Sowohl das Personal als auch die Ärzte müssen daher die Hände regelmäßig desinfizieren und auch die Handschuhe immer wieder wechseln. Diese Hygiene wird dafür sorgen, dass hoher Eigenschutz und Patientenschutz gegeben ist.

Wenn aber stets Einmalhandschuhe verwendet werden, dann wirkt sich dies auf die Kosten aus. Es stellt sich damit die Frage, ob nicht vielleicht die Kosten gesenkt werden können, indem die Handschuhe desinfiziert werden. So würde es reichen, wenn die Handschuhe zum Beispiel erst nach jedem zweiten Patienten gewechselt werden können. In der Theorie klingt dies plausibel, aber wie ist es in der Praxis?

Hinweis: Im medizinischen Bereich ist die Desinfektion von Handschuhen in der Regel unzulässig, jedoch werden vom Robert-Koch-Institut (RKI) diverse Ausnahmen definiert. Dies wird in diesem Artikel berücksichtigt.

Wann ist Handschuhe desinfiziert erlaubt?

Es gibt strenge Vorschriften und genaue Definitionen, wann es erlaubt ist, die Handschuhe zu desinfizieren. Die im folgenden genannten Regelungen beziehen sich auf Pflegeeinrichtungen und medizinische Einrichtungen:

  • Aufeinanderfolgende Blutabnahmen: Bei dieser Tätigkeit besteht in der Regel kein hohes Risiko auf Kontamination. Daher ist es erlaubt, danach die Einweghandschuhe zu desinfizieren, anstatt zu wechseln.
  • Routinetätigkeiten: Weiterhin ist es zulässig, wenn die Routinetätigkeiten bei demselben Patienten erfolgen. Ein Wechsel ist nur dann vorgeschrieben, wenn eine unreine Tätigkeit ausgeführt wird.

Was muss bei einer Handschuhdesinfektion beachtet werden?

Selbstverständlich gibt es auch in dieser Hinsicht sehr wichtige Regelungen, welche zu berücksichtigen sind, wenn die Handschuhe desinfiziert werden.

Hygieneplanung

Jeder Betrieb in dieser Branche verfügt über einen Hygieneplan, dieser umfasst ebenfalls Regelungen bezüglich der Handschuhdesinfektion. Zudem wird darin auch die Dringlichkeit nochmals hervorgehoben. Eine Sensibilisierung in dieser Hinsicht ist stets wichtig. Darin wird auch vermerkt sein, dass Handschuhe mit Perforation nicht desinfiziert werden dürfen.

EU-Norm 374

Die Europäische Norm 374 setzt voraus, dass der Einweg-Handschuh chemikalienbeständig ist. Wenn der Handschuh diese Norm erfüllt, dann ist dieser auch für eine Desinfektion überhaupt erst geeignet. Die Norm wird durch ein 30-minütiges Prüfverfahren kontrolliert, wobei dem Material mindestens ein Alkohol beigefügt wird. Die Durchbruchzeit darf nicht unterschritten werden.

Herstellerangaben berücksichtigen

Die Herstellerangaben gilt es stets zu berücksichtigen, denn dabei steht auch vermerkt, ob die (Einweg-)Handschuhe überhaupt desinfiziert werden dürfen. Sollte dies ausgeschlossen werden, dann ist davon abzuraten, die Desinfektion mit diesem Produkt durchzuführen, sondern diese nach jedem Patienten zu wechseln.

Kontaminationen müssen ausgeschlossen werden

Wenn es zu einer Kontamination mit zum Beispiel Exkreten, Sekreten, Blut oder ähnlichem gekommen ist, dann dürfen die Handschuhe nicht mehr desinfiziert werden, sondern müssen direkt entsorgt werden.

Passendes Desinfektionsmittel wählen

Für Eigen- und Patientenschutz muss darauf geachtet werden, dass das gewählte Desinfektionsmittel auch eventuell vorliegende Infektionserreger abtöten kann. Es sollte von daher immer ein passendes Desinfektionsmittel gewählt werden.

Nicht allzu lang tragen

In medizinischen Einrichtungen oder auch in der Pflege sollten Einmalhandschuhe nie länger als 30 Minuten getragen werden und dürften nicht öfter als fünf Mal desinfiziert werden. Die Handschuhe müssen danach sofort gewechselt werden. Sollte auf einer Intensivstation gearbeitet werden, dann empfiehlt das Robert-Koch-Institut sogar einen Wechsel nach 15 Minuten. In der Pflege sollten wiederum nach jedem gewaschenen Patienten die Handschuhe gewechselt werden.

Gibt es besondere Kriterien bei Schutzhandschuhen?

Ja, bei Schutzhandschuhen gibt es diverse Kriterien, welche unbedingt einzuhalten sind. Insbesondere dann, wenn es zu einem Umgang mit Gebrauchslösungen kommt. Folgende Kriterien müssen erfüllt werden:

  • Feuchtigkeitsdicht
  • Empfohlen als persönliche Schutzausrüstung (nach Kategorie 1 und Kategorie 2)
  • Norm DIN EN 374 (gegen Chemikalien und Mikroorganismen)

Wenn die Handschuhe über eine längere Zeit hinweg getragen werden (mehr als zwei Stunden am Tag), dann sollte immer eine Hautschutzcreme aufgetragen werden. Bei den flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen wird es nämlich dazu kommen, dass die Haut darunter trocken wird. Die Anwendung einer Creme ist daher nicht zu vernachlässigen.

Nitril-Handschuhe oder Latex-Handschuhe?

Für gewöhnlich sind Schutzhandschuhe aus Nitril wesentlich beständiger als Latex-Handschuhe, insbesondere gegenüber alkoholischem Desinfektionsmittel mit Rückfetten. Das Latexmaterial wird in der Regel durch Fette verändert. Wir empfehlen unseren Kunden, dass sich bei den Herstellern rückversichert wird, welche Art von Desinfektionsmittel für die Nitril-Handschuhe oder Latex-Handschuhe verwendet werden können.

Eignen sich diese Handschuhe auch für Reinigungsarbeiten?

Wenn für die Ausführung der Reinigungsarbeiten ein Handschuh benötigt wird, womit sich weiterhin fühlen lässt, dann sind Schutzhandschuhe auch dafür geeignet. Da bei dieser Tätigkeit die Handschuhe aber länger getragen werden, sollte wie bereits erwähnt auf die Hautschutzcreme geachtet werden.

Allerdings gibt es noch spezielle Reinigungshandschuhe, welche wesentlich dicker sind, jedoch aber besser vor scharfen Kanten, chemischen Stoffen und ähnlichem schützen können. Insbesondere bei Zeitdruck sind daher diese Modelle besser. Grundsätzlich können aber auch die medizinischen Schutzhandschuhe getragen werden.